Wie komme ich an mein Hilfsmittel?

3  Schritte zu meinem Hilfsmittel

Wie komme ich eigentlich zu meinem Hilfsmittel und was muss ich dabei beachten? In diesem Blog erläutern wir Ihnen kurz, wie Sie eine Versorgung durch Ihre Krankenkasse beziehen können.

 

1. Am Anfang steht immer ein Rezept für ihr Hilfsmittel

Bei Schmerzen oder auch anderen Beschwerden führt der Weg oft zu einem Arzt. Von diesem erhalten wir in der Regel auch eine Diagnose, wie wir unser Leiden lindern können.

 

Viele Hilfsmittelversorgungen sind Regelleistung Ihrer Krankenkasse. Dies bedeutet, dass diese von ihren Krankenkassen finanziell übernommen werden. Damit Ihnen Ihre Krankenkasse ein Hilfsmittel genehmigen kann, benötigen Sie in Deutschland ein Rezept Ihres behandelnden Arztes. Je genauer Ihr Arzt das benötigte Hilfsmittel beschreibt, desto besser für den weiteren Verlauf der Beantragung. Zu beachten gilt, dass Rezepte bis zu 28 Tage nach Ausstellungsdatum eingelöst werden können.

 

2. Beratung und Auswahl des Hilfsmittels

Um für Sie das passende Hilfsmittel zu finden, stehen Ihnen unsere Fachleute in den Sanitätshäusern von HODEY für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Neben technischen Kenntnissen haben unsere Berater viel Erfahrung mit verschiedenen Krankheitsbildern und Pflegesituationen. Sollte ihr Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt werden müssen, so steht HODEY auch in engem Kontakt mit Ihrer Krankenkasse.

 

3. Genehmigung des Hilfsmittels durch die Krankenkasse

Nach der Beratung und Auswahl des Hilfsmittels in unserem Sanitätshaus reicht HODEY einen Kostenvoranschlag mit Ihrem Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese wird nun prüfen, ob das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Das heißt ob die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Nach der Prüfung, welche laut aktueller Rechtsprechung nicht länger als drei Wochen dauern darf (Ausnahme: Begutachtung durch MDK), gibt es zwei verschiedene Antwortmöglichkeiten:

 

I. Kostenvoranschlag genehmigt: Der Versorgung steht nichts mehr im Weg!
Sobald das Hilfsmittel genehmigt und abholbereit ist, wird sich ein Mitarbeiter von HODEY bei Ihnen melden. Sie können nun Ihr Hilfsmittel bei uns abholen, oder Sie lassen es sich ganz bequem nach Hause liefern. Wir sind gerne weiterhin für Sie Servicepartner, der Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung steht.


Übrigens: Es ist gesetzlich geregelt dass Ihr Antrag automatisch als genehmigt gilt, wenn die Krankenkassen ohne hinreichenden schriftlichen Grund der Frist nicht nachkommt.

 

II. Kostenvoranschlag nicht genehmigt: Entweder finanziert Ihre Krankenkasse nur eine kostengünstigere Alternative oder der Kostenvoranschlag wurde generell abgelehnt.

 

Was sind die Möglichkeiten bei einer Ablehnung meines Hilfsmittels?

Bei einer Ablehnung haben Sie immer doch die Möglichkeit innerhalb eines Monats Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen. In der Regel muss Ihre Krankenkasse über dieses Recht informieren. Der Widerspruch ist kostenlos und man kann diesen auch später immer noch zurückziehen.

 

Wer hilft mir bei Fragen zu meinem Hilfsmittelantrag weiter?

Wenn Sie Probleme damit haben, einen Widerspruch selbst zu formulieren, oder nicht genau wissen, wie Sie Ihre Unzufriedenheit ausdrücken können, gibt es verschiedene Ansprechpartner für Sie. Hier finden Sie unabhängige Patientenberatung, welche für alle Menschen zur Verfügung steht und Sie über Ihre Rechte informieren kann:

 

Artikel zu „Ablehnende Entscheidung der Krankenkasse“:

 

Verbraucherzentrale
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/ablehnende-entscheidung-der-krankenkasse-6907
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211 38 09 0
Fax: 0211 38 09 216
E-Mail: kontakt@verbraucherzentrale.nrw
https://www.verbraucherzentrale.de/

 

Muster für Widerspruch & Klageeinlegung:
Sozialverband VdK - Nordrhein-Westfalen e. V.
https://www.vdk.de/kv-rhein-ruhr/ID249227?dscc=ok
Fürstenwall 132
40217 Düsseldorf
Telefon: 0211/3 84 12-0
Telefax: 0211/3 84 12-66
E-Mail: nordrhein-westfalen@vdk.de
https://www.vdk.de/kv-rhein-ruhr/
Telefonisch erreichbar in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr.

 

POSTANSCHRIFT:
Sozialverband VdK
Nordrhein-Westfalen e. V.
Postfach 10 51 42
40042 Düsseldorf

 

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Tempelhofer Weg 62
12347 Berlin
Fax: 0800/33 22 12 24 (gebührenfrei)
E-Mail: onlineberatung@patientenberatung.de
www.patientenberatung.de
Beratungstelefon: 08 00/0117722 (Montag bis Freitag von 8.00 bis 22.00 Uhr, Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr)

 

Auch hilfreich:
Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
11055 Berlin
www.bundesgesundheitsministerium.de
Bürgertelefon zur Krankenversicherung: 0 30/3 40 60 66-01
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung: 0 30/3 40 60 66-02
(jeweils Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr)

 

Der GKV-Spitzenverband kann Sie auch über die Leistungen Ihrer Krankenkasse aufklären:
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
Telefon: 030/206 2880
Fax: 0 30/20628888
E-Mail: kontakt@gkv-spitzenverband.de
www.gkv-spitzenverband.de

 

Für privat Kranken- und Pflegeversicherte:
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon: 0800/255 04 44 (gebührenfrei)
Fax: 0 30/20 45 89 31
www.pkv-ombudsmann.de

 

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Servicemitarbeiter:innen unter Telefon: 0 28 42 / 91 32 - 0  E-Mail: kunde@hodey.de zur Verfügung, oder kontaktieren Sie uns während der Öffnungszeiten einfach über WhatsApp unter +4915117530626.

 

 

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