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Dusch- & Toilettenrollstuhl

Toilettenstuhl

Dusch- und Toilettenrollstühle werden verordnet, wenn die Gehfähigkeit des Patienten stark eingeschränkt, bzw. der Patient gehunfähig ist. Sie bilden die Standardversorgung für die häusliche und stationäre Pflege. Dem Benutzer wird die weitestgehend selbständige und persönliche Hygiene ermöglicht, sowie Unabhängigkeit und Sicherheit durch seine Mobilität gewährleistet und dem Pflegepersonal das Helfen so einfach wie möglich gemacht.

 

Toilettenstühle sind dann erforderlich, wenn das Benutzen oder Erreichen einer üblichen Toilette aufgrund der Behinderung oder Erkrankung nicht mehr möglich ist. Toilettenrollstühle sind auch als Zimmerrollstühle verwendbar.

 

Duschrollstühle sind dann erforderlich, wenn der behinderte oder erkrankte Mensch handelsübliche Badewannen oder Duschen, nicht ohne Rollstuhl erreichen kann. Dabei sollten Sie beachten, dass die vorhandene Dusche so gestaltet ist, dass ein Befahren mit einem Duschrollstuhl möglich ist. Um die Nutzung und die Sicherheit zu wahren, bietet sich unsere umfassende und kostenfreie Wohnumfeldberatung an.

 

Die meisten Duschrollstühle sind so konzipiert, dass aus ihnen auch ein Toilettenrollstuhl gemacht werden kann. Wenn Sie diese Individualisierung wünschen, sprechen Sie dies einfach in der Beratung an und wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen.

 

Bezuschussen Krankenkassen Dusch- & Toilettenrollstühle?

Dusch- & Toilettenrollstühle sind im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt und unterliegen somit der gesetzlichen Zuzahlung. Das heißt für Sie fallen lediglich Kosten von mindestens 5€ und maximal 10€ an.